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Organe der Kommunalpolitik

Die Organe in der hessischen Kommunalpolitik sind die in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegten Institutionen und Personen, die für die Verwaltung, Entscheidungsfindung und Vertretung einer Gemeinde, Stadt oder eines Landkreises zuständig sind. Sie sind Teil der kommunalen Selbstverwaltung und der Exekutive.


Hier stellen wir die Organe der Gemeinde Meinhard vor.

Wofür wir stehen

Die ÜWG Meinhard zeichnet sich durch bürgernahe Politik und aktive Mitbestimmung aus. Unser Engagement für lokale Interessen schafft eine lebendige Gemeinschaft, in der jeder und jede gehört wird. Gemeinsam gestalten wir eine bessere Zukunft für alle Bürger und Bürgerinnen vor Ort. Bei uns gibt es keine Mitgliedschaft und auch keinen Fraktionszwang, wir sind für das beste Ergebnis für unsere Gemeinde. Denn: Meinhard muss lebenswert bleiben!

 

FAQ – oft gefragt


Die ÜWG Meinhard ist keine politische Partei, sondern eine unabhängige Wählergemeinschaft.
Sie tritt bei Kommunalwahlen in der Gemeinde Meinhard an.
Solche Wählergemeinschaften sind lokal organisiert und nicht an das Parteiengesetz gebunden.
Sie vertreten kommunale Interessen unabhängig von großen Parteien wie CDU oder SPD.


Bei der ÜWG Meinhard kann grundsätzlich jeder interessierte Bürger und jede interessierte Bürgerin aus Meinhard mitmachen.

Da die ÜWG Meinhard eine unabhängige Wählergemeinschaft ist, ist keine Parteimitgliedschaft nötig.
Wichtig ist in der Regel, dass man sich für kommunale Themen engagieren möchte.


Im Gegensatz zu herkömmlichen Parteien erhebt die ÜWG Meinhard als Wählergemeinschaft keine Mitgliedsbeiträge. Sie finanziert sich durch freiwillige Zahlungen ihrer Mitglieder sowie durch Spenden von privaten Unterstützern und Unternehmen.